Sehr geehrte Kunden!
Aufgrunde der Corona-Krise ergeben sich ab sofort einige Beschränkungen und
Bestimmungen. Wir haben Ihnen diese hier in Folge zusammengefasst.
Wir bitten Sie, diese bei Ihren Bestellungen zu berücksichtigen.

Daraus resultierend ergeben sich folgende Bestimmungen:

1. Vorschriften für die Personenbeförderung / Autoverleih

1.1. Herkömmliche Personenbeförderung (Taxi, Patientenbeförderung, etc)

  • Beförderungskapazität: Vollbesetzung ist weiterhin möglich. Der in der Verordnung enthaltene „2-Meter Abstand“ ist als Empfehlung, jedoch nicht als Verpflichtung enthalten! Auf eine verpflichtende Verankerung von Abstandspflichten wird im Gegensatz zu früheren Regelungen verzichtet, da die inzwischen vorhandenen Alternativmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (zB. weitreichende FFP2-Maskenpflicht) wirken.

 

  • Maskenpflicht:
    • Passagiere müssen nach wie vor eine FFP2-Maske tragen (da kein 3-G-Nachweis gilt).
    • Lenker müssen beim Betreten von Arbeitsorten eine Maske tragen, sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann. Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind insbesondere technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden.

 

  • Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht für Passagiere:
    • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr – Kinder ab dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auch eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen.
    • Personen, denen aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen das Tragen der FFP2-Maske oder des MNS nicht zugemutet werden kann. Diese Unzumutbarkeit bedarf aber jedenfalls einer Bestätigung eines in Österreich zugelassenen Arztes.

 

  • 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz: Ab 1. November wird an allen Arbeitsorten, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, eine 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz eingeführt. Lenker müssen einen 3-G-Nachweis erbringen.

Alle unsere Fahrer haben 2G Nachweis.

(QUELLE: WKO Aussendung vom 2.12.2021)

Wir danken für Ihr Verständnis. Halten Sie weiterhin Abstand und bleiben Sie gesund!